Pastoralbüro online

Sendungsraum St. Martin - Bleibach/Hardt
Pastoralbüro24

Pfarrbüro24

Unabhängig von den Bürozeiten können die am häufigsten nachgefragten Formulare wie Patenscheine, Bestellung von Messintentionen u.a. über diesen Link angefordert werden:
www.pfarrbuero24.de
Bei Angabe Ihrer Anschrift werden Sie automatisch zu Ihrem Pfarrbüro weitergeleitet.

 

Sendungsraum St. Martin - Bleibach/Hardt

Wenn Sie wissen, dass eines der Pastoralbüros in Euskirchen und Stotzheim für Sie zuständig ist, können Sie auch direkt über unser Pastoralbüro online zugreifen.  
Um unnötige Datenspeicherungen zu vermeiden, finden Sie nachfolgend verschiedene pdf-Formulare zum Download bereit. (Sollte sich nicht direkt das Formular mit den ausfüllbaren Feldern öffnen, empfehlen wir, das Formular zu speichern.)
Bitte füllen Sie die notwendigen Felder aus (per Tabulator gelangen Sie ins jeweils nächste Feld) und mailen bzw. faxen Sie das ausgefüllte Formular an eines der beiden Pastoralbüros:

Seelsorgebereich Bleibach/Hardt
bleibach-hardt@katholisch-eu.de
Fax: 0 22 51 6 40 04

Stadtpfarrei St. Martin, Euskirchen
euskirchen@katholisch-eu.de
Fax: 0 22 51 77 626 - 15

Intentionen/Messgedenken

Es war schon in der frühesten Zeit üblich, dass die Gläubigen zur Eucharistiefeier Brot und Wein und andere Gaben sowohl für die Feier selbst wie auch für die Kirche und ihre caritativen Verpflichtungen mitgebracht haben. Wer einen Gottesdienst in Afrika mitfeiert, erlebt diese Fülle der Gaben noch immer. In vielen Ländern ist auch heute noch das „Mess-Stipendium” die Grundlage für den Lebensunterhalt der Priester.
In jede heilige Messe werden die Anliegen der Pfarrgemeinde einbezogen. Auch einzelne Gläubige haben die Möglichkeit, eine ganz persönliche Bitte für eine heilige Messe einzubringen, die so genannte Messintention! So kann beispielsweise des Todestages eines nahen Verstorbenen als Jahrgedächtnis gedacht werden. Allgemeiner wäre eine Intention für die Lebenden und Verstorbenen der Familie ...
Falls für einen Gottesdienst mehrere Intentionen gespendet werden, verbleibt eine in der Pfarrei. Die übrigen werden an die Weltkirche weitergegeben – also in jene Länder unserer Erde, in der es den Menschen und auch der Kirche am Notwendigsten fehlt.
Unser Formular ist für die Aufgabe einer Intention bestimmt. Für mehrere Intentionen wenden Sie sich bitte direkt ans Pastoralbüro.
Bitte warten Sie vor Drucklegung von Danksagungen/Zeitungsanzeigen die Bestätigung des Pastoralbüros bezüglich Ihrer Intention ab!
 
Download des Formulars: Intentionenbestellung


Patenschein

Sie sind gefragt worden, ob Sie das Patenamt übernehmen möchten? Herzlichen Glückwunsch!
Paten sollen lt. Kirchenrecht mindestens 16 Jahre alt, Mitglied in der kath. Kirche und gefirmt sein. Die zukünftigen Paten werden aufgefordert, nachzuweisen, ob sie die formalen Voraussetzungen für die Übernahme des Patenamts erfüllen. Dafür benötigen Sie einen Patenschein.
Dieses Dokument erhält man bei dem Pfarramt, in dessen Gebiet der Pate wohnt, also das sogenannte Wohnsitzpfarramt.
Falls der Pate nicht in der Wohnortpfarrei gefirmt wurde und nicht mehr weiß, wann er gefirmt wurde, kann er in seiner Taufpfarrei, d.h. dort wo er selbst getauft wurde, einen Auszug aus dem Taufbuch verlangen. Im Taufbuch werden bei katholischen Christen alle Sakramentenspendungen von der Taufe über die Firmung und die kirchliche Eheschließung vermerkt.
Das Patenamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aus diesem Grund sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, ob Sie als Pate fungieren möchten. Die Eintragung der/des Paten in der Taufurkunde oder dem Taufbuch kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Entgegen landläufiger Meinung übernimmt der Pate jedoch keine zivil-rechtlichen Verpflichtungen für den Fall der Fälle. Der Pate soll das Kind im Glauben begleiten, mit ihm über den Glauben sprechen, evtl. auch an den Sakramentenspendungen Erstkommunion und Firmung teilnehmen.
Nichtkatholische Christen können als Taufzeugen zugelassen werden. Wer keiner christlichen Kirche angehört, wie etwa Ungetaufte oder aus der katholischen Kirche Ausgetretene, kann weder als Pate noch als Taufzeuge zugelassen werden.
 
Download des Formulars: Anforderung eines Patenscheins


Auszug aus dem Taufbuch
Sie möchten heiraten? Dazu gratulieren wir Ihnen als Paar herzlich!
Den Auszug aus dem Taufbuch erhalten Sie bei der Pfarrei, in der Sie getauft wurden (Taufbuchpfarrei).
Falls Sie nicht wissen sollten, wo Sie getauft sind, haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Wohnortpfarrei nachzufragen, ob evtl. eine Taufspendung in Ihrem Datensatz bereits angegeben ist. Ansonsten fragen Sie bei Ihren Eltern nach deren Stammbuch, in dem Ihre Taufe beurkundet sein sollte. Sollten Sie bereits verheiratet sein, benötigen wir Ihren Geburtsnamen!
Der Auszug aus dem Taufbuch darf bei der kirchlichen Eheschließung nicht älter sein als 6 Monate, daher bitte nicht zu früh anfordern.
 
Download des Formulars: Auszug aus dem Taufbuch


Anfrage für einen Seelsorgerbesuch/Krankensalbung/Krankenkommunion
Sie wünschen den Besuch eines Seelsorgers/einer Seelsorgerin? Sei es für ein Seelsorgegespräch oder eine Krankensalbung/Krankenkommunion?
Füllen Sie einfach das folgende Web-Formular aus und senden es per Mail an eines unserer Pastoralbüros.
Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Sollten Sie kurzfristig die Krankensalbung wünschen, etwa in Todesgefahr, dann benutzen Sie bitte unser Notfalltelefon unter 0 22 51 / 774 93 46.
 
Download des Formular: Anfrage Seelsorgerbesuch

 

Kath. Kirchengemeindeverband Euskirchen-Bleibach/Hardt

An der Klostermühle 4
53881 Euskirchen
Telefon: 02251-61621

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